1. Die Mitgliedsjahresbeiträge werden auf Mindestbeträge festgesetzt, die sich nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Friedrichshafen richten.
(Beschlussfassung bei der Generalversammlung des FCK vom 29.04.2005)
Folgende Beträge sind festgeschrieben: (Es handelt sich um Mindestbeiträge können pro Abteilung nach oben abweichen)
Erwachsene 70 € pro Jahr
Kinder 35 € pro Jahr
Die Beiträge können von jeder Abteilung in der Jahreshauptversammlung mit Mehrheitsbeschluss verändert werden. Die Mindestbeträge dürfen jedoch nicht unterschritten werden.Jedes Mitglied hat in jeder Abteilung den vollen jährlichen Beitrag zu entrichten. Sind von einer Familie (häusliche Gemeinschaft vorausgesetzt) mindestens drei Personen aktives Mitglied des FCK, können diese den Familienbeitrag geltend machen. Der Familienbeitrag muss schriftlich beim Gesamtvorsitzenden des FCK beantragt werden. Dies kann auch per Internet erfolgen. Das Antragsverfahren gilt solange, bis der zentrale Beitragseinzug durchgeführt wird.
Beim Familienbeitrag werden 20 % Nachlass auf den Mitgliedsbeitrag gewährt.
3. Sozialhilfeempfängern und finanziell schwächer Gestellten kann auf Antrag und nach Beschlussfassung des Vereinsausschusses Beitragsermäßigung/Beitragserlass gewährt werden